Hauttumore

Entfernung und Untersuchung von Hautveränderungen

Wenn auf der Haut oder auch auf der Mundschleimhaut Veränderungen auftreten, sollten Sie grundsätzlich Ihren Hautarzt oder Zahnarzt aufsuchen und ihm diese Veränderungen zeigen. Sofern es sich nicht offensichtlich um harmlose Veränderungen handelt, ist in der Regel zumindest eine kleine Gewebeentnahme sinnvoll, damit unter dem Mikroskop dieses Gewebe untersucht werden kann und eine bösartige Veränderung (Hautkrebs) ausgeschlossen wird. Dies geschieht in aller Regel in örtlicher Betäubung und verschafft Ihnen eine Diagnosesicherheit, die Sie mit keiner anderen Methode bekommen können.

basaliome – der häufigste hauttumor im gesicht

Basaliome gehören zu den bösartigen Tumoren und müssen nach wie vor chirurgisch entfernt werden. Eine Behandlung mit Cremes oder Laser hilft derzeit nicht sicher, diesen Tumor zu beseitigen. Basaliome wachsen langsam und streuen (metastasieren) NICHT, daher ist die chirurgische Entfernung die sichere Methode, den Tumor los zu werden. Je früher man das Basaliom entfernt, um so kleiner ist die Narbe und um so besser und unauffälliger das kosmetische Ergebnis.

Hautveränderung

nur ein Altersfleck oder bereits ein Hauttumor ?

Hautveränderungen können durch altersbedingte Hautverändungen, sogenannte Altersflecken, oder durch tumorähnliche Veränderungen bedingt sein. Wenn Sie eine Veränderung der Haut bemerken, sollte Ihr erster Gang zu Ihrem Hautarzt sein, der in der Lage ist, normale altersbedingte Veränderungen der Haut von pathologischen Hautveränderungen zu unterscheiden. Sofern Ihr Hautarzt Ihnen rät, einen entsprechenden Befund näher untersuchen zu lassen, stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder wird durch Auflicht-Mikroskopie der Befund regelmäßig kontrolliert, oder es werden oberflächliche Gewebeproben genommen. Wenn die Möglichkeit besteht, daß ein bösartiges Wachstum die Ursache sein könnte, so ist stets die chirurgische Probeentnahme und histologische (mikroskopische) Diagnose als einzige Maßnahme beweisend für einen gut- oder bösartigen Befund. Es ist bei entsprechendem Verdacht also eher einmal mehr als weniger die Indikation gegeben, eine Hautveränderung durch chirurgische Probeentnahme genau diagnostizieren zu lassen.

Das Gleiche gilt übrigens auch bei Schleimhautveränderungen, die häufig auch durch den Hausarzt,Internisten oder meistens durch den Zahnarzt bei der regelmäßigen Kontrolle entdeckt werden. Für die Mundschleimhaut gelten die gleichen oben aufgeführten Optionen, nur daß keine Auflichtmikroskopie durchgeführt wird. Hier ist meist sofort die chirurgische Probeentnahme indiziert, um die Gut- oder Bösartigkeit einer Schleimhautveränderung möglichst präzise bestimmen zu können, und kein unnötiges Risiko einzugehen.