Narkosen

oder: warum unangenehm, wenn´s auch angenehmer geht ?

GesichtDie meisten Eingriffe sind in örtlicher Betäubung durchführbar. Aber heutzutage ist es nicht mehr notwendig, daß Sie die unangenehmen Spritzen ertragen, die lauten Geräusche hören und die Angst im Operationssaal "aushalten".

Wir bieten Ihnen mit dem Dämmerschlaf eine hochaktuelle und sehr schonende Sedierung, die alle Vorteile einer Vollnarkose hat, aber nicht deren Nachteile und Risiken. Sie schlafen während der Operation und bekommen weder irgendeine Spritze noch irgendeine unangenehme Behandlung mit. Selbst aufwändige prothetische Maßnahmen, Abdrucknahmen und sämtliche Zahnoperationen und natürlich auch Implantationen werden im Dämmerschlaf völlig entspannt und angenehm durchgeführt. Sie atmen stets selbst (keine künstliche Beatmung notwendig) und Herz-Kreislauf sind ganz ruhig und entspannt, daher ist diese Methode auch für "Risikopatienten", die keine zusätzliche Herz-Kreislauf-Belastung vertragen, optimal geeignet.

AugeIn seltenen Fällen kann auch eine Vollnarkose medizinisch notwendig sein. Dann führen wir selbstverständlich auch alle genannten Operationen in Vollnarkose durch.

Lassen Sie sich von uns beraten. Eine angenehme Behandlung mit angemessenem Narkoseverfahren hat nichts damit zu tun, ob man ein "Weich-Ei" ist oder ein Angstpatient, sondern gehört ganz einfach im Rahmen der modernen Medizin zum Standard, den Sie erwarten dürfen!

 

Muß ich die Narkose selbst bezahlen ?

Die privaten Kassen erstatten in der Regel den Dämmerschlaf. Bei den gesetzlichen Kassen müssen Sie diese schonende Narkose in der Regel selbst bezahlen, da die gesetzlichen Kassen diese Kosten nur übernehmen, wenn eine Lokalanästhesie aus medizinischen Gründen kontraindiziert, also verboten ist. Leider wird von den gesetzlichen Kassen regelmäßig behauptet, ein Narkose würde bezahlt werden, wenn Ihr Arzt/Zahnarzt die Indikation dafür stellt. Leider stellt Zahnarztangst gemäß des akutellen gesetzlichen Rahmens keine Indikation zur Narkose dar und DARF daher von der gesetzlichen Kasse nicht bezahlt werden, ganz gleich ob der Arzt dies beis Ihnen für erforderlich hält oder nicht.

Vollnarkosen werden nur selten benötigt und werden seit 01.01.2007 von den gesetzlichen Kassen nur noch bis zum 12. Lebensjahr und nur im Ausnahmefall bezahlt.